„Privatsphäre ist wie Sauerstoff – man schätzt sie erst, wenn sie fehlt“
Wir sind der Meinung, dass wir nicht solange warten können.
Das Recht auf Privatsphäre ist nicht ohne Grund ein Menschenrecht und steht deswegen auch in der Verfassung eines jeden Rechtsstaates.
Die Privatsphäre garantiert, dass jeder Mensch sich entfalten kann und ein glückliches Leben führen kann. Es garantiert, dass man sich in der eigenen Wohnung unbeobachtet entfalten kann, sie sichert das Telekommunikationsgeheimnis.
Möchtet ihr, dass euch jemand zuhört, wenn ihr mit eurem besten Freund/eurer besten Freundin telefoniert und diesem/dieser gerade über intime Details berichtest? Wohl kaum!
Zurzeit versuchen einige Politiker die Bürgerrechte einzuschränken, das Recht auf Privatsphäre ist ihnen dabei ein besonders großer Dorn im Auge.
Unter anderem geplant:
Vorratsdatenspeicherung
Bedeutet, dass sämtliche Verbindungsdaten von Telefon, Handy und Internet protokolliert und ein halbes Jahr lang gespeichert werden. Dabei wird Verbindungsbeginn, Dauer und Teilnehmernummer gespeichert. Bei Handyanrufen zusätzlich noch der Standort.
Beim Internetverkehr werden alle gesendeten E-Mails und Surfanfragen gespeichert. Im Zeitalter des Spams sind allerdings 95% aller gespeicherten Mail-Sendungen von vorn hinein unbrauchbar.
Die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung erwartet sich von dieser Schutz vor Terrorismus und Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Jedoch werden genau diese beiden Gruppen nicht erfasst. Terroristen kommunizieren immer über das Internetcafé, somit sind die Verbindungsdaten wertlos. Sollten sie je von Zuhause aus E-Mails oder im Internet surfen, verwenden sie entweder stille Postfächer oder surfen über einen Proxyserver, wodurch sie nicht mehr rückverfolgbar sind.
Die einzigen „Verbrecher“ die über die Vorratsdatenspeicherung(engl. Data Retention) gefasst werden können sind die Tauschbörsennutzer. Zeitgleich behindert es massiv die Pressefreiheit und verhindert anonyme Anrufe bei Beratungsstellen wie der Aidsberatung, Frauennotruf, usw.
Übernehmen sollen die Kosten im übrigen die Provider. Diese werden diese enormen Kosten verständlicherweise auf die Kunden abwälzen. Somit wird für diese sinnlose Maßnahme auch noch der Bürger zahlen müssen.
Onlinedurchsuchung
Darunter versteht man das heimliche Installierens eines Trojaners auf dem Computer eines Terrorverdächtigen. Dabei sollen Ermittler entweder in die Wohnung des Betroffenen Eindringen und den Trojaner per Hand installieren, oder er wird über das Internet eingeschleust(über E-Mail oder dergleichen). Dieses Verfahren ist extrem aufwändig und teuer und wird, laut Experten, keinen Erfolg haben. Wie bereits erwähnt kommunizieren Terroristen in Internetcafés. Somit ist ein solches Verfahren von vorn hinein sinnlos.
Des Weiteren ist es extrem missbrauchsanfällig und es ist schwer zu kontrollieren, wo der Trojaner eingesetzt wurde. Einerseits können alle vorhandenen Dateien auf dem Computer ausgelesen werden, andererseits ist das Programm beliebig oft kopierbar und kann von den (eifersüchtigen) Beamten auch zur Überwachung der eigenen Partner verwendet werden.
Die Missbrauchsanfälligkeit zeigt sich bereits in Deutschland, wo eine Reporterin des Spiegels monatelang mit einer solchen Software überwacht wurde. Auch Fußballfans wurden bereits permanent überwacht, deren E-Mails abgefangen, usw.
Anlass hierfür waren Sprechgesänge im Stadion. Der Sprechgesang "Erste Runde Salzburg, zweite Runde Wien. Danach befreien wir Saddam Hussein." gab den Beamten Grund genug, die Anführer der Gruppe systematisch zu überwachen. Nachdem diese monatelang überwacht wurden, wollte der zuständige Richter die Überwachung stoppen. Der deutsche Innenminister Schäuble verhinderte dies allerdings, indem er den Richter davor noch beurlaubte.
Deshalb darf der Polizeitrojaner nicht erlaubt werden.
Fluggastdatenspeicherung
Das System ist bereits von der Vorratsdatenspeicherung bekannt. Daten werden verdachtsunabhängig auf Dauer gespeichert. Bei der PNR(Passenger Name Record) werden sensibelste Daten gespeichert. Unter anderem Name, Geburtsdatum, Adresse, Sitznummer im Flugzeug, E-Mail-Adresse, Kreditkartennummer, Buchungstermin, besondere Essenswünsche(ob eventuell Schweinefleisch abgelehnt wurde), Verlauf aller nicht angetretener Flüge, Daten zum Mietwagen und Hotelbuchungen oder von wem man zum Flughafen gebracht wurde.
Ein solches Abkommen gibt es zurzeit mit den USA. Die Daten werden dabei vor Abflug an das amerikanische Heimatschutzministerium gesendet. Der ehemalige EU-Sicherheitskommissar Franco Frattini forderte eine solche Maßnahme auch bei Flügen im Schengenraum. Zurzeit wird an dessen Umsetzung gearbeitet. Diese Datensammlung und Aufbereitung ist enorm kostenintensiv und hat seit Einführung noch keinen einzigen Terroristen entlarvt oder sonstigen Verbrecher überführt. Auch hier sollen die Fluglinien diese Aufgaben übernehmen und werden nur nur von wenigen Staaten dafür entlohnt.
Datenschutzgesetz Novelle
Zurzeit ist eine Novelle des Datenschutzgesetzes(DSG) in Begutachtung. In dieser wird unter anderem die Genehmigungspflicht für Videoüberwachungssysteme abgeschafft und nur mehr durch eine Meldepflicht ersetzt. Bei Anlagen die in Echtzeit überwachen ohne aufzuzeichnen oder Anlagen die nur analog speichern entfällt diese Meldepflicht ebenfalls.
Des Weiteren ermöglicht es in Verbindung mit dem Sicherheitspolizeigesetz(SPG) den Zugriff auf die Verkehrsüberwachungsanlagen der ASFINAG. Alles ohne richterliche Kontrolle.
Fingerabdrücke in Pässen
Laut Innenminister Günther Platter machen Fingerabdrücke im Pass das Dokument fälschungssicher. Bei dem, ab 2009 eingeführten, Pass werden die beiden Zeigefingerabdrücke auf einem im Pass Chip gespeichert. Die Fingerabdrücke können mit speziellen Geräten problemlos ausgelesen werden. Zwar sollen die Fingerabdrücke nicht zentral gespeichert werden, jedoch ist Platter bekannt dafür, seine Aussagen zu widerrufen, um dann das genaue Gegenteil zu machen.
Außerdem wird auf dem Chip noch das Passfoto gespeichert. Tatsächliche Gründe für die Einführung des neuen Passes gibt es nicht, der österreichische Reisepass gilt bereits jetzt als eines der fälschungssichersten Dokumente der Welt. Des Weiteren ist das Fälschen eines Fingerabdrucks enorm einfach. Bewiesen wurde das unter anderem durch den Chaos Computer Club (www.ccc.de), der im April 2008 den Fingerabdruck des deutschen Innenministers Wolfgang Schäuble veröffentlichte, um auf den „Fingerabdruckfetischismus“ mancher Politiker aufmerksam zu machen.
Zwar dürfen sich österreichische Staatsbürger glücklich schätzen das sicherste System unter den unsicheren zu haben, jedoch bringen die Fingerabdrücke im Pass weder mehr Fälschungssicherheit, noch ermöglichen sie eine bessere Abwicklung beim Security Check am Flughafen.
ELGA (Elektronische Gesundheitsakte)
Bei der ELGA handelt es sich um eine, 2006 von der damaligen Gesundheitsministerin Rauch-Kallat, gestartete Initiative, bei der alle Patientendaten zentral gespeichert werden. Zugriff auf diese Daten sollen alle behandelten Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser usw. haben. Befürworter versprechen sich davon ein besseres Gesundheitsmanagement, um eventuelle Fehlmedikationen zu vermeiden. Datenschutzrechtlich ist die ELGA ein Skandal. Jeder Arzt, Apotheker, usw. kann auf alle Daten zugreifen, die dazu noch zentral gespeichert werden und deshalb ein massives Sicherheitsrisiko sind. Das, ohnehin schon bedrohte, Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist weiter in Gefahr. Gerade in Zeiten, in denen bereits staatliche Institutionen keinen Respekt mehr vor dem Ärztegeheimnis haben, ist es sehr gefährlich ein solches System zu schaffen. Der AMS verlangte von Arbeitssuchenden den Verzicht auf das Ärztegeheimnis, um „leichter vermittelbar“ zu sein und drohte andernfalls mit der Sperrung des Arbeitslosenbezuges. Die Sozialämter fordern den Verzicht, damit weiterhin Sozialhilfe ausgezahlt wird. In einem derartig korrumpiertem System, eine solche Datenbank anzulegen, bei der verschiedenste Behörden auch noch einen Freibrief bekommen die Daten auszuspähen, ist entschieden abzulehnen.
Laut derzeitiger Formulierung hätten auf diese Daten nicht nur Ärzte, Spitäler und Apotheker auf die Akten Zugriff, sondern auch Versicherungsunternehmen, Pharmafirmen, Umweltschutzbehörden, AMS, Softwaredienstleister die Krankenhaussoftware programmieren, Lieferanten von Spitälern und Laboratorien. Also jede Stelle, die in irgendeinerweise mit Gesundheit zu tun hat. Das birgt enormes Missbrauchspotential und hebelt das Ärztegeheimnis zur Gänze aus. Denn wer genau auf welche Datensätze zugreift kann nicht nachvollzogen werden.
Deshalb sind wir gegen die Einführung der ELGA.
„Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.“ - UNO – Menschenrechtsdeklaration Artikel 12